AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von der GbR Rautenbergstraße 52. Die Leistungen von GbR Rautenbergstraße 52 erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns.

c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

2. Buchung/Buchungsbestätigung

Können wir Ihnen auf Ihre Anfrage (über diese Website oder per E-Mail) die Ferienwohnung in Ihrem gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir Ihnen eine Bestätigung zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist ihre Buchung rechtskräftig.

3. Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Anzahlung, erhält Ihre Buchung ihre Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietvertrages ist innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tagen vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.

Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich auf die festgelegte Personenzahl. Werden darüber hinaus die Wohnung bzw. die Zimmer von weiteren Personen bewohnt, ohne dass der Vermieter diesbezüglich seine Zustimmung erteilt hat, so ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von € 25,00 pro Person/Nacht zu erheben. Ein Bewohner der Wohnung bzw. Zimmer liegt bei nicht nur vorübergehenden Aufenthalt vor. Der Preis für die Übernachtung ist wie die Mietzahlung zu begleichen.

4. Rücktritt

a) Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vom Vertrag bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn zurücktreten. Der Vermieter wird sich bemühen, die Wohnung in diesem Fall neu zu vermieten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Mieter einen Schadensersatz in Höhe von 20% der gesamten Mietsumme zu zahlen. Wird der Mietvertrag innerhalb von 6 Wochen vor Mietbeginn storniert, so muss der volle Mietbetrag bezahlt werden, es sei denn, dass eine Weitervermietung zu den gleichen Bedingungen erfolgt. In diesem Zusammenhang macht der Vermieter auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung aufmerksam.

b) Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände, die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

5. An- und Abreise

a) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Informationen der Schlüsselübergabe bekommt der Mieter spätestens 5 Tage vor der Anreise telefonisch oder per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.

b) Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Falls sich der Gast eine späte Abreise wünscht, sollte dies vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden; diese hängt von der weiteren Vermietung der Wohnung ab. Eine späte Abreise ohne Absprache wird in Rechnung gestellt.

c) Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

d) Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Falls die Wohnung nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann dem Mieter dies in Rechnung gestellt werden.

6. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Gast muss somit die Ferienwohnung verlassen. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt dabei beim Vermieter.

7. Kostenlose Storno-Aktion wegen Corona

Kommt es zu einem Beherbergungsverbot wird die Buchung kostenlos vom Vermieter storniert oder es wird auf Wunsch des Mieters ein Gutschein zu einem anderen Zeitpunkt vom Vermieter angeboten.

8. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

9. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

a) Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

b) Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

10. Zugangsdaten

a) Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

b) Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

11. Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

a) Der Mieter ist zur Rücksichtnahme auf die anderen Mieter des Hauses verpflichtet. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen; Parties sind verboten.

b) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.

c) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro in Rechnung gestellt werden. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. Zigarettenreste sind zu entsorgen.

d) Unser hauseigener Parkplatz bietet 1 PKW-Stellplatz für diese Wohnung. Bitte achten Sie darauf, dass keine Fahrzeuge die Ausfahrt vom Parkplatz oder Carport behindern.

e) Die Benutzung des Kinderspielplatzes ist für Kinder bis 10 Jahre gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

f) Der Vermieter stellt kostenlos maximal drei aufblasbare Stand-Up Paddle Boards zur allgemeinen Verfügung aller Mieter des Hauses. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Aufgrund der Beschaffenheit der Boards kann es bei Nutzungen zu Defekten (z.B. Luftverlust) kommen. Der Vermieter prüft die Boards regelmäßig, ein Defekt kann jedoch jederzeit eintreten. Aus diesem Grund muss der Mieter vor Nutzung den Zustand des Boards prüfen und die angebotenen Schwimmwesten tragen. Bei Druckverlust ist der Vermieter zu informieren. Aufgrund der allgemeinen Nutzbarkeit der Boards für alle Mieter des Hauses kann der Vermieter keine Nutzungszeiten versprechen.

g) Das Grundstück hat einen direkten und freien Seezugang. Bei der Nutzung des Gartens ist darauf zu achten, dass dies eine potentielle Gefahrenquelle insbesondere für Nichtschwimmer darstellt. Die Nutzung des Gartens und des Seezuganges erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere auf Kinder ist Acht zu geben.

h) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Mieter ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. h. Der Vermieter bzw. seine Dienstleister haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

12. Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

13. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

14. Auf die Kurtaxe wird ausdrücklich hingewiesen. Die Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten und wird nach der von der Gemeinde festgesetzten Höhe direkt vom Vermieter erhoben.